Informationen zum Doping-Kontroll-System

Anti-Doping-Regelwerk

Weltweit gilt das Regelwerk der WADA (Welt Anti-Doping Agentur), der sogenannte World Anti-Doping Code (WADC). Im Jahr 2003 verpflichtete sich Deutschland zur nationalen Umsetzung. Die Vorgaben des WADC werden seitdem im Nationalen Anti-Doping Code (NADC) festgeschrieben. Im Lauf der Jahre wurden die Anti-Doping-Regelwerke mehrfach überarbeitet. Über die Hintergründe des Regelwerks sowie über die Neuerungen informieren wir Sie hier:

 

Seit 2015 gilt der NADA Codec: NADC 2015 (Nationale Anti-Doping Code) der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), in dem die Regeln zum Anti-Doping verschärft wurden. Damit gilt für uns und unsere Kinder, dass wir damit rechnen müssen, dass unsere Kinder bei den Wettkämpfen zu Dopingkontrollen aufgefordert werden. Nach den neuen Bestimmungen, denen auch der Deutsche Schwimmverband (DSV) unterliegt, sind entsprechende Kontrollen auch bei Wettkämpfen möglich, an denen wir teilnehmen. Darauf müssen wir vorbereitet sein, zumal die Kontrollen nicht verweigert werden dürfen. Die Kontrollen werden von einer von der NADA beauftragten Firma (PWC, GQS oder IDTM) durchgeführt.

Über das Vorgehen solcher Kontrollen bei den Kindern könnt Ihr Euch in dem Inforblatt Dopingkontrollen_bei_Minderjaehrigen informieren.

Jeder, der in Zukunft an Wettkämpfen teilnehmen möchte, MUSS ein ausgefülltes Zertifikat von sich und seinen Eltern bei uns abgeben.
Dieses Zertifikat der NADA ist kostenlos online zu erwerben. Es geht darum, dass Ihr Euch und Eure Eltern mit dem Thema auseinandersetzt. Dazu müssen sich die Kinder einmalig registrieren und schon kann es losgehen. Es ist ein Online-Seminar (e-Learning) mit anschließendem Fragenblock, für das insgesamt weniger als eine Stunde Zeit investiert werden muss. Das Online-Seminar ist sehr kinderfreundlich aufgebaut und es stehen zahlreiche Infos für Kinder und Eltern zur Verfügung. Zudem wird auch das Thema Meldepflichten für Athleten behandelt, welches aktuell nur für Kader-Schwimmer oder Schwimmer der Nationalmannschaft relevant ist. Dennoch muss dieses Thema mit bearbeitet werden, um das Zertifikat ausgestellt zu bekommen. Darüberhinaus ist dieses Wissen hilfreich, falls eure Kinder noch erfolgreicher werden möchten.
Das Online-Seminar ist zu erreichen unter: e-Learning

Für Eltern gibt es zudem eine spezielle Infobroschüre sowie das nachfolgende Info-Video:

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Zur Dopingprävention gilt es also in Zukunft darauf zu achten, welche Substanzen Eure Kinder in Form von Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln zu sich nehmen. Selbst einige der normalsten Erkältungsmittel bzw. deren Wirkstoffe stehen auf der Verbotsliste der NADA bzw. der WADA. Wir bitten Euch darum, alle Medikamente, die Eure Kinder nehmen müssen, entsprechend zu prüfen. Zusätzlich solltet Ihr Euren Kinderarzt/Hausarzt darüber informieren, dass Eure Kinder nur noch Medikamente nehmen dürfen, die nicht auf der Verbotsliste stehen.
Es gibt die Möglichkeit über die Internetseite der NADA (www.nada.de) die Wirkstoffe zu prüfen. Dort erhaltet Ihr die Info, ob ein Wirkstoff im Wettkampf und/oder im Training erlaubt oder verboten ist. Hierbei entscheidet auch die Anwendungsform über eine Zulassung. Für die Mobilen unter Euch gibt es auch eine App, über die Ihr Medikamente/Wirkstoffe prüfen und aktuelle Informationen abrufen könnt.

Sollte es dennoch zu einem positiven Ergebnis bei einer Kontrolle kommen, kann es passieren, dass die Sportler für 4 Jahre gesperrt werden. In dieser Zeit dürfen sie in keinem vereinsorganisierten Betrieb am Training oder an Wettkämpfen teilnehmen, auch nicht in einer anderen Sportart.
Auch wir als Trainer machen uns strafbar, wenn wir gesperrte Sportler weiterhin trainieren. Darüberhinaus wird der Fall in der Presse veröffentlicht. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.

Für Kinder mit unserer sportlichen Leistung (keine Kaderschwimmer, keine Schwimmer für die Nationalmannschaft) gilt:
Falls ein Kind doch ein Medikament einnehmen muss, welches auf der Verbotsliste steht, da ein anderes Medikament mit einem erlaubten Wirkstoff nicht helfen würde, dann muss das Kind bei jedem Wettkampf eine Kopie eines Attestes vom Arzt mit sich führen, auf der die Einnahme des Medikamentes bescheinigt wird. Das Attest sollte von einem Arzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt sein. Eine Hausarztbescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus.
Im Fall einer Dopingkontrolle, muss diese Attestkopie bei der Kontrollstelle vorgelegt werden. Bei einem positiven Dopingtest, kann nachträglich eine Ausnahmegenehmigung (eine so genannte TUE) beantragt werden. Mit dieser Ausnahmegenehmigung muss dann ein ausführlicher Arztbericht beigelegt werden, inklusive der Begründung weshalb nur das verbotene Medikament genommen werden kann. Diese TUE hat ein begrenztes Gültigkeitsdatum, in der Regel von 6 Monaten bis hin zu 8 Jahren und ist auf der TUE vermerkt.

Weitere Information findet Ihr auf der NADA Webseite unter www.nada.de.

Zusätzlich bietet die NADA eine Medikamentenabfrage (NADAmed) auf Ihrer Internetseite an. Die NADAmed Medikamenten-Datenbank soll es Sportlern und Betreuern ermöglichen, eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten zu erhalten. Die Datenbank enthält einer Auswahl häufig verschriebener oder angefragter Medikamente, die in Deutschland als Arzneimittel zugelassen oder als homöopathisches Arzneimittel registriert sind. Medikamente aus anderen Ländern sind nicht aufgeführt.

Weitere Information findet Ihr auf der NADA Webseite unter NADAmed.

Direkt zur Medikamentenabfrage gelangt ihr über diesen Link: Medikamentenabfrage.

 

Zum Abschluss bitten wir Euch sowohl den Trainer als auch die sportliche Leitung zu informieren, wenn Ihr Kind an Wettkämpfen teilnimmt und ein Medikament einnehmen muss, welches auf der Verbotsliste steht. Zum Wettkampf gebt Ihr eine Kopie des Attestes Eurem Kind mit in die Tasche und zusätzlich gebt ihr bitte bei der sportlichen Leitung eine zweite Kopie des Attestes, damit auch wir für den Fall der Fälle vorbereitet sind.

Für weitere Fragen zum Thema Doping-Kontroll-System stehen wir Euch natürlich jederzeit zur Verfügung und beraten euch gern.
Auf Wunsch reichen wir vertrauliche/anonyme Fragen an die entsprechende Stelle bei der NADA oder den DSV weiter.

Gern können Sie sich auf für den Newsletter der NADA anmelden, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben: https://www.nada.de/service/newsletter

Viele Grüße
Die Sportliche Leitung

 

Downloads:

Nachfolgend eine kleine Auswahl wichtiger Unterlagen zum Doping-Kontroll-System. Eine vollständige Übersicht aller Unterlagen der Nada erhaltet ihr auf der NADA-Internetseite unter Services & Infos => Downloads.

Dopingkontrollen_bei_Minderjaehrigen

Infobrochüre für Eltern

WADC: Medikamenten-Verbotsliste der WADA 2019 (englisch)

WADC: Medikamenten-Verbotsliste der NADA 2018 (deutsche Übersetzung)

WADC: Wichtigste Änderungen der Verbotsliste 2019

NADC: NADA Code 2015

Beispielliste zulässiger Medikamente (deutsch)

Medizinische Ausnahmegenehmigung

NADA – Verbotsliste

Fachärztliches Attest

Apps:

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NADA App für Android